Busfahren in Coronazeiten – mit Mundschutz öffentliche Verkehrsmittel sicher nutzen
Das Tragen von Mundschutz in Bus, Straßenbahn und U-Bahn ist ab 27. April 2020 verpflichtend
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verpflichtet ab Montag, 27. April 2020, Fahrgäste ab dem 7. Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr zu tragen. Diese Verpflichtung gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie den dazugehörenden Einrichtungen wie Bahnhöfe, überdachte Haltestellen und Reise- und Kundencentern. Dabei kann es sich etwa um eine Schutzmaske, eine selbstgenähte Stoffmaske oder auch einen Schal handeln, der Mund und Nase bedeckt. Um die Ansteckungsgefahr für Fahrgäste und Personal zu verringern und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, empfehlen die bayerischen Verkehrsverbände daneben dringend, auch weiterhin die bekannten Hygieneregeln zu beachten.